Da der Frühling sich am 17.03.2018 beharrlich weigerte, sein blaues Band flattern zu lassen, konnte bei eisigem Ostwind eine Sonderfahrt nur unter Aufhebung des Vermummungsverbots durchgeführt werden.
März 2018
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Da der Frühling sich am 17.03.2018 beharrlich weigerte, sein blaues Band flattern zu lassen, konnte bei eisigem Ostwind eine Sonderfahrt nur unter Aufhebung des Vermummungsverbots durchgeführt werden.